Zurück zum Papyrus

Beitrag Nr. 25

Manchmal ist der Fortschritt eben doch ein Rückschritt. Die deutsche Bundesregierung sei dabei, ohne Not kommerziellen Verlagen ein weitgehendes Monopol für die elektronische Dokumentenlieferung im Bereich der Wissenschaft zuzugestehen, kritisierten heute zahlreiche Professoren aus dem Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” in Briefen an Ministerien und Abgeordnete. Die geplanten neuen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sähen vor, dass elektronische Bestände einer Bibliothek nur in deren Räumen genutzt werden dürften. Trotz flächendeckender technischer Daten-Infrastruktur müssten die Menschen dann zu den Informationen gehen, statt dass diese zu ihnen kämen.

Dass Bibliotheken nach den gesetzgeberischen Plänen keine elektronischen Dokumente versenden dürften, falls ein kommerzieller Anbieter das gleiche Produkt auf dem Markt anbiete, bezeichneten die Wissenschaftler als “skandalös”. Sogar verwaiste oder vergriffene Werke, deren Urheber also nicht mehr ausgemacht werden können oder die die Verlage nicht mehr neu auflegen, dürften die Bibliotheken nach den Plänen der Bundesregierung nicht mehr digitalisieren und elektronisch versenden.

Bereits im Juli 2004 hatte das Bündnis aus 6 Wissenschaftsorganisationen, 328 Universitäten, Bibliotheken und Forschungsinstituten sowie über 5600 persönlichen Unterzeichnern Folgendes festgestellt: “Freier Zugang zu Information und Wissen muss nicht vergütungsfrei bedeuten. Es gilt, im Urheberrecht faire und ausgewogene Bedingungen gesetzlich so zu regeln, dass die Nutzung von geschützten Werken angemessen vergütet, aber gleichzeitig deren Zugänglichkeit für Zwecke der Bildung und Wissenschaft nicht behindert wird. Technische Schutzmaßnahmen, die Information aus Gründen der kommerziellen Gewinnmaximierung verknappen, zu tiefgreifenden Kontrollen bis in die Privatsphäre führen und eine sichere Langzeitarchivierung unmöglich machen, sind daher der falsche Weg.”

Würden die Bibliotheken faktisch aus der Verbreitung von elektronischen Dokumenten ausgeschlossen, so die Professoren heute, bestehe die Gefahr, dass Wissenschaftler auf die Nutzung wichtiger Texte verzichteten. Denn vielfach könnten es sich Forscher finanziell einfach nicht leisten, solche Dokumente über den Markt “mit den kommerziellen Hochpreisangeboten der internationalen Verlagswirtschaft” einzukaufen.

Hintergrund des Vorstoßes der Professoren ist die geplante weitere Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, der so genannte zweite Korb der Urheberrechtsreform. Genau wie beim bereits verabschiedeten ersten Korb der Reform, durch den das Verbot der Umgehung von Kopiersperren gesetzlich festgeschrieben wurde, wird auch dieses Gesetzesvorhaben von den großen Rechteverwertungsunternehmen in die Feder der Bundesjustizministerin diktiert. Die großen internationalen Verlage haben Angst, ihre Profitspanne im Bereich der Wissenschaft von teilweise über 30 Prozent zu verlieren. Trotz Datenleitungen überall und einem Computer in jedem Raum wird es also an Universitäten bald wieder heißen “zurück ins Mittelalter”, als die unvorstellbar teuren Bücher noch am Regal festgekettet waren. Oder die Wissenschaft bedient sich wieder handgeschriebener Papyrusrollen — bei Unikaten ist vielleicht eine noch bessere Gewinnspanne drin.

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